Grundsteuer B – Entlastung der Siegburger Bürger realistisch?
Im September ist wieder Kommunalwahl. Da haben Wahlversprechen Hochkonjunktur. Zum Beispiel die Forderung nach einer finanziellen Entlastung der Bürger durch eine Absenkung der Grundsteuer B. Doch wie realistisch ist eine Entlastung der Bürger in den nächsten fünf Jahren?
Für 2025 forderte die sogenannte Siegburger Bürger Union (SBU) die Absenkung der Grundsteuer B um 100 Punkte (ca. 1,8 Mio. Euro) und kalkuliert wie folgt: „Durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (2024 + 6,5 Mio. Euro) kann die Senkung der Grundsteuer B, problemlos gegenfinanziert werden.“ Achtung! Wählertäuschung!
Eine ehrliche Rechnung sähe so aus:
Geplanter Fehlbetrag 2024: 13.000.000 €
Gewerbesteuermehreinnahmen: – 6.500.000 €
Sonstige Haushaltsverbesserungen: – 1.500.000 €
Verbleibender Fehlbetrag 2024: 5.000.000 €
Die Stadt hat also 2024 trotz sprudelnder Gewerbesteuereinnahmen immer noch einen Fehlbetrag von 5 Mio. Euro. Es besteht also kein finanzieller Spielraum für eine Senkung der Grundsteuer B. Für die nächsten Jahre sieht es nicht besser aus. Dieses Problem hat nicht nur Siegburg. „Nur noch 16 von insgesamt 427 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr in der Lage gewesen, ihren Haushalt auszugleichen“ (Zitat Stern 24.4.25).
Fazit: Augen auf bei der Kommunalwahl!
Grundsteuer B: Wird von der Kommune auf Häuser und Wohnungen erhoben. Die Vermieter geben die Kosten an die Mieter über die Nebenkostenabrechnung weiter.