Grüne wollen die Bürger finanziell entlasten

Ziel der Änderungsanträge der Grünen zum Haushaltsentwurf 2017 ist es, die Belastungen der Bürger abzumildern, dringend notwendige Sanierungen im Schul- und Sportbereich zu ermöglichen und dennoch einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. 

Die Grünen bleiben bei ihrer Kritik an der drastischen Erhöhung der Grundsteuer B (um 72 Prozent, von 470 auf 790 Punkte) durch die CDU-FDP Koalition. Die Grünen fordern eine finanzielle Entlastung der Bürger um insgesamt 1,7 Mio. Euro, das heißt, die damalige Erhö-hung soll um 1/3 zurückgenommen werden (von 790 auf 690 Punkte). Damit würden alle Haushalte entlastet.
Dass die Haushaltssanierung ausschließlich auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird und die Gewerbesteuer außen vorgelassen wird, lehnen die Grünen ab. Zur Kompensation der Grundsteuer B Entlastung fordern die Grünen eine maßvolle Erhöhung der Gewerbe-steuer von 515 auf 548 Punkte.
Die weiterführenden Schulen fordern dringend einen Schulsozialarbeiter zur Bewältigung der wachsenden sozialen Probleme der Schüler an Siegburgs Schulen. Bereits in der Schulaus-schusssitzung hatten die Grünen angekündigt, diese Stelle im Rahmen der Haushaltsbera-tung 2017 zu fordern.
10.000 Euro fordern die Grünen für ein Agendafest 2017.
Den Ausbau der Issak-Bürger-Straße mit einer Rechtsabbiegespur lehnen die Grünen ab, da nur ein Kreisverkehr die Staubildung verhindern kann. (minus 180.000 €)
Für die Sanierung des Walter-Mundorf-Stadions setzten die Grünen zusätzlich 1,2 Mio. Euro ein, damit neben der Laufbahn auch die Rasenfläche saniert wird und eine Flutlichtanlage installiert werden kann, damit die Nutzbarkeit des Sportplatzes für die Vereine erweitert wer-den kann.
Für die Umsetzung der Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum Neuenhof, die im ersten Halbjahr 2017 fertig werden wird, fordern die Grünen Planungskosten (250.000 Euro) für die Sanierung bzw. den Neubau des Schulzentrums. Im Haushalt stehen zurzeit für 2017 keine Mittel für die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Verfügung.
Für das obdachlos gewordene SJZ fordern wir 30.000 Euro für die Herrichtung einer neuen Bleibe in städtischer Hand.