Grüne: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Huhn

Grüne Siegburg

Die Fraktion der GRÜNEN hat gestern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn eingereicht. Der habe seine Kompetenzen überschritten, in das Haushaltsrecht des Stadtrates eingegriffen und seine Neutralitätspflicht verletzt. Hier das Schreiben im Wortlaut:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Siegburger Bürgermeister Franz Huhn

hiermit legen wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Siegburger Bürgermeister Franz Huhn ein.

Begründung:

Bürgermeister Franz Huhn hat seine Kompetenzen überschritten, indem er wissentlich der Willensbildung im Stadtrat zuvorgekommen ist, dadurch die Kompetenzen des Rates zur Beratung und Beschlussfassung missachtet und durch Schaffung von Fakten in das Haushaltsrecht des Rates eingegriffen hat. Durch seine Amtsführung in dieser Angelegenheit hat er zudem seine parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt.

Im Einzelnen:

Bürgermeister Huhn hat sich mit einem Schreiben (siehe Anlage) am 16.6.2016 an den Rhein-Sieg-Kreis gewandt mit der Bitte, die Buslinienführung 509 gemäß des von ihm beigefügten CDU-Antrages (siehe Anlage) mit Fahrplanwechsel Dezember 2016 zu ändern.
Zu dieser Handlung war Bürgermeister Huhn nicht autorisiert, da die Beratung und Beschlussfassung des Rates noch ausstanden und verschiedene Alternativen als Anträge vorlagen. Die vom Bürgermeister angeführte Rechtfertigung „vorbehaltlich des Ratsbeschlusses“ rechtfertigt nicht, ohne Ratsbeschluss in dieser Weise tätig zu werden. Sein Vorgehen miss-achtet die Autorität des Rates, unabhängig davon, ob der Rat dem Anliegen folgt oder nicht.

  • Der Bürgermeister beruft sich in seinem Schreiben vom 16.6.16, über deren Existenz und Inhalt unsere Fraktion erst nach der Stadtratssitzung vom 26.6.16 erfahren haben, auf einen CDU-Antrag, der zu diesem Zeitpunkt von keinem Gremium der Stadt beschlossen worden war. Damit kam der Bürgermeister weder seiner Informationspflicht gegenüber dem Rat nach, noch seiner parteipolitischen Neutralitätspflicht, indem er den Antrag seiner Parteifreunde in seinem Schreiben vom 16.6.16 bevorzugte und die der politischen Mitbewerber verschwieg.
  • Der Bürgermeister weist in seinem Schreiben nicht darauf hin, dass die Änderung der Buslinienänderung unter den Siegburger Stadtratsfraktionen strittig ist. Unzulässiger Weise führt der Bürgermeister in seinem Schreiben nur den CDU-Antrag an, die Anträge der GRÜNEN und der SPD werden von ihm noch nicht einmal erwähnt.
  • Der Bürgermeister spricht sich in seinem Schreiben für die Änderung der Buslinienführung zum Fahrplanwechsel 2016 aus. Diese Forderung war aber weder Bestandteil des CDU Antrages (auf den er sich beruft), noch Bestandteil der Anträge von den GRÜNEN und SPD. Es gab dazu auch sonst keinerlei Beschlüsse.
  • Durch dieses eigenmächtige Vorgehen, den Planungs- und Verkehrsausschuss des Kreises vor der Ratssitzung die neue Linienführung beschließen zu lassen, setzt er den Rat unzulässiger Weise unter Druck, dem von ihm selbst auf Kreisebene initiierten Beschluss im Stadtrat zu folgen. Diese Gefolgschaft kann er mit Sicherheit seitens seiner Parteifreunde der CDU-Stadtratsfraktion erwarten.
  • Im Übrigen ist u.E. die jetzt beschlossene Änderung der Linienführung der 509 über die Issak-Bürger-Straße zum Dezember 2016 ein Fehler, da diese Straße stauanfällig ist und für den beabsichtigten Bau des Rechtsabbiegers für 2016 keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ob diese für 2017 vom Rat bereit gestellt werden, kann heute noch niemand sagen. Auch in dieser Hinsicht sollte der Haushaltsberatung des Rates nicht durch Beschlüsse vorgegriffen werden. Unabhängig davon, ob der Bürgermeister glaubt, sich seiner Mehrheit im Rat sicher sein zu können.

Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Und das Spekulieren auf Mehrheiten im Stadtrat legitimiert den Bürgermeister nicht, vor Beschlussfassung durch den Stadtrat, sogenannte „Vorratsbeschlüsse“ („vorbehaltlich der Zustimmung des Rates“) zu initiieren. Das gilt innerhalb des Rathauses, erst Recht gegenüber Dritten, bzw. der Kreisverwaltung. Daher bitten wir die Kommunalaufsicht, das Verhalten des Bürgermeisters als nicht rechtmäßig festzustellen und entsprechen zu verfahren.