Für Radfahrer bleibt die Fußgängerzone eine rechtliche Grauzone. Radeln ist weiterhin verboten, aber geduldet. Die Grünen hatten, wie im Verkehrsgutachten empfohlen, eine teils zeitlich begrenzte, teils ganztägige Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer beantragt.
Das werde bei den Radlern nur Verwirrung verursachen, entgegnete im Planungsausschuss Klaus Stich (CDU), sein Fraktionskollege Erich Nießen, auf Alte und Behinderte bedacht, drohte schon mit Protesten des VdK, und Bürgermeister Franz Huhn meinte: „Ich habe ganz viel Sympathie dafür, dass es so bleibt, wie es ist.“
„Haben wir denn einen weltfremden Gutachten beauftragt“, wetterte Hans-Werner Müller von den Grünen. Doch die CDU gab sich unbeeindruckt und lehnte als einzige Partei das Ansinnen der Grünen ab. Getreu dem Motto: Wer die Mehrheit hat braucht keine guten Argumente.