Freizeitlärm auf dem Markt

Grüne für Lärmbegrenzung

Seit einigen Jahren ist der Markt zu einer Partymeile und Open-Air-Konzertzone verkommen, bei der das Ruhebedürfnis seiner Anwohner keine Rolle mehr zu spielen scheint. In anderen Städten, wie z.B. Bonn, werden die gesetzlichen Vorschriften bei der Genehmigung von Veranstaltungen, die unter den Freizeitlärmerlass fallen, in ihrer Anzahl und Lautstärke entsprechend begrenzt. Nicht so in Siegburg. Dort ist die Innenstadt, besonders der Markt, lärmmäßig zur rechtsfreien Zone geworden, in der man den Anwohnern den mehr oder minder musikalischen Freizeitlärm so oft und so laut wie möglich zumutet.
Weiberfastnacht, Karnevalsauftaktveranstaltung, 3 Tage Stadtfest, 3 Tage Rio-Fest, 10 Konzerte am unteren Markt, mindestens 10 Konzerte am mittleren Markt, 21 Tage Mittelalterlicher Markt und viele andere lautstarke Veranstaltung zehren seit langem an den Nerven der Anwohner. Man wundert sich, dass so viele Veranstaltungen in Siegburg genehmigt werden, wo doch der Freizeitlärmerlass NRW die sogenannten „seltenen Veranstaltungen“ bis letztes Jahr auf 10, und ab 2016 auf maximal 18 pro Jahr begrenzt.
Um einen Ausgleich zwischen dem Interesse an Freizeitgestaltung auf der einen und dem Anwohnerschutz auf der anderen Seite Rechnung zu tragen, stellen Die Grünen analog der Empfehlung des Umweltministeriums NRW folgenden Antrag:

Antrag: Zur Konfliktvermeidung entwirft die Stadt für jedes Jahr einen Masterplan für Open-Air-Veranstaltungen, in dem klar erkennbar ist, wie viele Veranstaltungen, mit welcher Dauer (von bis) im Jahr maximal genehmigt werden dürfen. Zudem sollen in dem Konzept die Lärmobergrenzen definiert und deren Einhaltung durch Kontrollen durch die Stadt sichergestellt werden. Der Masterplan wird den Anwohnern in einer Bürgeranhörung vorgestellt, mit dem Ziel, einen Interessenausgleich zu erzielen.