Antrag zum Erlass von OGS- und Kita-Gebühren

  1. Die Gebühren für den Besuch der OGS werden ab Mai solange erlassen, bis wieder eine Regelbetreuung möglich ist, längstens jedoch zunächst bis einschließlich Juli 2021.
  2. Die Gebühren für den Besuch der Kitas werden solange im Verhältnis der Reduzierung ermäßigt, wie die Betreuungszeiten eingeschränkt werden. Dies soll durch einen vollständigen Erlass der Gebühren im Monat Mai erreicht werden.

Begründung:

Gerade Eltern und Alleinerziehende mit kleineren Kindern sind durch die Einschränkungen der Pandemie besonders betroffen. Vor diesem Hintergrund wäre es unredlich, sie auch noch mit Gebühren zu belasten, denen keine oder nur eine verringerte Leistung gegenübersteht.

Bei den Kita-Gebühren entspricht die Reduzierung der Stundenzahl momentan knapp einen Viertel, deshalb soll von den nächsten vier Monaten einer beitragsfrei bleiben. Die OGS kann von den allermeisten Eltern kaum oder gar nicht genutzt werden, deshalb soll hier auch komplett auf Gebühren verzichtet werden. Insgesamt stellt dies eine wichtige Entlastung gerade für Menschen dar, die momentan ohnehin in schwieriger finanzieller Situation sind.

Wir stellen uns gerne unserer gesellschaftlicher Verantwortung und entlasten die Eltern so gut wie möglich, auch wenn der Haushalt der Stadt Siegburg dies eigentlich nicht zulässt. Umso verurteilungswürdiger ist das Verhalten des Landes NRW, das mit Ende Februar die Unterstützung der Kommunen ohne vernünftige Begründung einfach eingestellt hat. Die Pandemie war jedenfalls Ende Februar bekanntlich keineswegs zu Ende, so dass dies ein weiterer Grund ist, dass sich die Kommunen vom Land im Stich gelassen fühlen. Das Land bestimmt die Regeln und hier -wie in vielen anderen Fällen auch- sollen andere dafür bezahlen. Uns bleibt nur, an den amtierenden Ministerpräsidenten und seine Regierung zu appellieren, seiner gesellschaftlichen Verantwortung auch so gerecht zu werden, wie wir dies in Siegburg tun.