Justizreform – Winkelmeier-Becker (CDU) als Richterin Gnadenlos

Die Siegburger CDU Bundestagsabgeordnete Lisa Winkelmeyer-Becker gibt sich gerne modern, berufsjugendlich, weltoffen und tolerant. Schaut man sich einige ihrer konkreten Beiträge im Bundestag genauer an, ob TTIP-Abkommen, Sterbehilfe oder Justizreform, zeigt sich, dass ihr politisches Wirken zu Weilen das Christliche vermissen lässt.
Die Tagesschau im Ersten berichtete am 9.4.2016 über folgenden Sachverhalt:
Der Entwurf von Justizminister Maas (SPD) für eine Reform des Mordparagraphen ist weiter umstritten. Vertreter der CDU, CSU und der Opferorganisation Weißer Ring kritisieren die Neuregelungen als zu weit gehend. Danach sollen Richter zukünftig mehr Spielraum bekommen, und zwar um die besonderen Umstände eines Falles besser zu berücksichtigen. Bislang gilt: Wer für einen Mord verurteilt wird, erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. Also mindestens 15 Jahre Haft.
Der Mordparagraph gilt bei vielen Juristen als veraltet. Statt starrer Regeln soll nun ein flexibleres Strafmaß her. Je nach Einzelfall. In besonderen Fällen soll es auch geringere Strafen geben, ab fünf Jahren. Etwa wenn der Täter aus Verzweiflung handelt, um sich oder einem ihm nahe stehenden Menschen aus seiner ausweglos erscheinenden Konfliktlage zu befreien.
Die Reform sieht vor, dass jetzt die Gerichte entscheiden, und zwar nach dem sie sich den Fall konkret angeschaut haben. Das Strafmaß kann natürlich immer noch lebenslang sein.
CDU und CSU befürchten, die lebenslange Freiheitsstraße für Mörder wird von der Regel zur Ausnahme. Dazu die Siegburger CDU Bundestagsabgeordnete Lisa Winkelmeyer-Becker:„Jeder Täter wird doch darauf hinaus gehen wollen, ohne eigene Schuld, in einen emotionalen Ausnahmezustand versetzt worden ist, und dass er doch bitte deshalb einen milderen Fall anerkannt bekommt.“
Scheinbar schätzt die gelernte Richterin die Urteilsfähigkeit ihrer Kollegen sehr gering ein.
Ähnlich verwirrt äußerte sich Bianca Biwer vom Weißen Ring: „Für Opfer ist es ganz maßgeblich (Anm.: obwohl es tot ist?), die fühlen sich in ihrem Leid (?), den Angehörigen, dem Schlimmsten was einem widerfahren kann, mit dem Verbrechen allein gelassen, wenn sie plötzlich erfahren müssen, dass vom Staat nicht mehr als eine Tat angesehen wird, die eine lebenslange Verhaftung verdient. (?)
Die Täter sollen also büßen, damit sich die Angehörigen gut fühlen? Zurück zum Alten Testament? Auge um Auge, Zahn um Zahn. Zählt nicht, was für den Täter und die Gesellschaft das Beste ist? Wer braucht denn Urteile nach Schema F?

Schauen Sie selbst: https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-13483.html