Gesamtstrategie Pandemietauglichkeit und Lüftung von KiTas und Schulen in Siegburg

wir bitten Sie, diesen Antrag samt Anfrage auf die Tagesordnung des Haupt- Finanz- und Beschwerdeausschusses am 16.9.21 zu setzen.

Lüftung ist nur eine Maßnahme, um die Pandemietauglichkeit von Gebäuden zu gewährleisten. Die Pandemietauglichkeit wurde seitens der Siegburgkoalition bereits am 27.1.21 im Rahmen einer interfraktionellen Runde angesprochen. Auf Grund der Wichtigkeit des Themas gab es in der Folgezeit einen Schriftwechsel hierzu mit der technischen Beigeordneten. Dieser mündete im Antrag unter TOP 5.3.6 der Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses vom 16.6.2021

Die Diskussion zum Teilaspekt Schullüftung wird vor dem Hintergrund der mit Ferienende und heimkehrenden Urlaubern wieder deutlich steigenden Inzidenzwerte stark emotional, teilweise auch mit Halbwissen und meist ohne wissenschaftlichen Hintergrund geführt. Die bisher bekannte einzige umfassende wissenschaftliche Untersuchung aus Deutschland zur Bewertung der Effizienz der drei verschiedenen Lüftungsstrategien: Fensterlüftung, Lüftungsanlagen, Luftfilter wurde im Auftrag der Stadt Stuttgart von der Universität in Stuttgart ausgearbeitet. Die Ergebnisse, der im Juli fertig gestellten Studie sind teilweise über die Presse bekannt gegeben. Die gesamte Studie ist bisher nicht veröffentlicht. Laut den Presseberichten sind signifikante Vorteile einer der drei Lüftungsmöglichkeiten nicht erkennbar.

Tatsache ist, dass Klassenräume mit Frischluft belüftet werden müssen, um unabhängig von Corona gute Luftqualität für konzentriertes Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Auch beim Einsatz von Luftfiltergeräten ist eine Fensterlüftung erforderlich. Corona bedingt sollte die Lüftung über die Fenster insbesondere auch im Winter konsequent durchgeführt werden. Zum Lüftungsverhalten und der Lüftungsfrequenz gibt es die unterschiedlichsten Empfehlungen.


CO2 Messgeräte („Corona-Ampeln“), die die Luftqualität messen sind ein probates und bewährtes Mittel dem Lehrkörper objektiv die Notwendigkeit des Lüftens zu signalisieren.
Anders sieht es in innenliegenden Räumen ohne Fenster oder Räumen mit schlechter Fensterbelüftungsmöglichkeit aus. Diese Bereiche müssen anders behandelt werden. Als Lösung für solche Räume stehen Luftfiltersysteme zur Verfügung, die zwar keine gute Luftqualität garantieren, weil sie die Luft nur umwälzen, aber bei richtiger Anordnung im Raum, Viren aus der Luft filtern können. Zu beachten sind beim Betrieb die akustischen Verhältnisse, je effizienter sie sind, desto lauter können sie werden.

Die Fensterlüftung, die auch bei mobilen Geräten erforderlich ist, führt insbesondere im Winter zu hohem Diskomfort, birgt ein Erkältungsrisiko und ist energetisch absolut ineffizient, weil permanent warme Luft ungenutzt weggelüftet wird und kalte Außenluft immer wieder auf Komforttemperatur aufgeheizt werden muss.
Langfristig besser und energieeffizienter sind daher stationäre Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die zentral im Gebäude als Einzelanlage oder klassenweise als dezentrale Anlage installiert werden.

Diese sorgen sowohl für den notwendigen Frischluftwechsel mit Virenfreier Außenluft und nutzen zudem über eine Wärmerückgewinnung die Energie der Abluft, um die Frischluft zu erwärmen.

Für die Bewertung der bestmöglichen Pandemiebekämpfung ist für die Siegburger Schulen eine „Strategie Schullüftung“ erforderlich, aus der hervorgeht, wie und in welcher Form Klassenräume zukünftig zu belüften sind und welche Lüftungsarten am geeignetsten sind, um das Corona Risiko so gering wie möglich zu halten.

Fördermittel stehen aktuell für Luftfiltergeräte und stationäre Lüftungsgeräte zur Verfügung, aber nur, wenn sie in innenliegenden Räumen eingesetzt werden.
Die Förderung für stationäre Lüftungsgeräte ist begrenzt auf den 31.12.2021 und gilt nur für KITAS und Schulen mit Schülern bis zu einem Alter von 12 Jahren.
Für Räume, die über die Fenster gelüftet werden können, gibt es aus diesen Programmen keine Förderung.

Darüber hinaus können seit Juli 2021 – allerdings ebenfalls bis auf den 31.12.2021 begrenzt – Fördermittel des Bundes für stationäre Anlagen genutzt werden.
In Verbindung mit einer Wärmerückgewinnung sind Förderungen nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich.

Landesmittel werden in NRW, anders als beispielsweise in Baden-Württemberg, wo vom Land 60 Mio. für die Schullüftung bereitgestellt werden, nicht zur Verfügung gestellt.

Die Siegburgkoalition beantragt:

Als Sofortmaßnahme werden für alle Räume in Schulen und Kindertagesstätten Luftqualitätsmessgeräte („Corona-Ampeln“) angeschafft, welche die Notwendigkeit des Fensterlüftens optisch signalisieren.
Des Weiteren sollen zeitnah in allen Räumen in städtischen Kindertagesstätten, die keine oder eine nicht geeignete Fensterlüftung besitzen, mobile Luftfiltergeräte installiert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt eine „Gesamtstrategie Pandemietauglichkeit und Lüftung“ für alle Siegburger Schulen und Kindertagesstätten zu erarbeiten. Hierbei sollen die Punkte

  • Aufzeigen der schulspezifisch bestmöglich umzusetzenden Lösung,
  • Angabe ob die Maßnahme im Rahmen einer ohnehin erforderlichen Sanierung erfolgen kann,
  • Investitionskosten und Betriebskosten,
  • Funktionalität, Behaglichkeit, Nutzerfreundlichkeit,
  • Energieeffizienz,
  • Wegekonzepte
  • Fördermöglichkeiten
  • und zeitliche Umsetzung

berücksichtigt werden.

Möglichst soll in allen Räumen, wo es sinnvoll und umsetzbar ist, stationäre Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung verbaut werden, welche die Luft im oberen Bereich absaugen.
Die Entwickelung der mobilen Luftfiltergeräte schreitet voran. Die Verwaltung wird gebeten diese Entwicklung im Auge zu behalten und stetig neu zu bewerten.