Fünf Jahre hat es funktioniert – jetzt wird zurückgedreht. Ab März 2027 dürfen Radfahrende Teile der Siegburger Fußgängerzone täglich zwischen 11:00 und 18:30 Uhr nicht mehr nutzen. CDU und SPD haben diese Einschränkung beschlossen.
Dabei hatten wir GRÜNE vor fünf Jahren genau das Gegenteil durchgesetzt: Radfahren sollte auch tagsüber in der Fußgängerzone möglich sein. Die Regelung hat sich bewährt. In den vergangenen fünf Jahren gab es keine nennenswerte Häufung von Unfällen oder Verletzungen. Eine Statistik, die eine solche Verschärfung rechtfertigen würde, gibt es nicht.
Die Konsequenz: Radfahrende müssen auf die Straße
Gerade zwischen 11:00 und 18:30 Uhr sind viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs – im Alltag, beim Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule. Künftig müssen sie in dieser Zeit auf die ohnehin engen und stark befahrenen Straßen ausweichen.
Das ist vor allem für Kinder und Jugendliche problematisch. Wer mit dem Fahrrad zur Schule oder zu anderen Terminen unterwegs ist, wird damit auf Wege gedrängt, auf denen Autos, Busse und Fahrräder auf engem Raum miteinander konkurrieren.
Aus unserer Sicht ist das weder eine Verbesserung der Verkehrssicherheit noch ein Beitrag zur Mobilitätswende.
Einzelne Regelverstöße rechtfertigen keinen Rückschritt
Natürlich müssen sich Radfahrende wie alle anderen an die geltenden Regeln halten und Rücksicht nehmen. Einzelne Regelverstöße sind aber kein Grund, eine Regelung abzuschaffen, die fünf Jahre lang funktioniert hat.
Wir GRÜNE haben deshalb im Rat für die Beibehaltung der bisherigen Regelung gestimmt.
Denn eine moderne Verkehrspolitik muss dafür sorgen, dass Menschen sicher mit dem Fahrrad unterwegs sein können – und zwar auch Kinder und ältere Menschen.
Mobilitätswende heißt: sichere Wege schaffen – nicht Fahrräder von ihnen verdrängen.
