Klangwelle in Siegburg. Keine Lärmobergrenzen für Siegburg?

Wie wir heute aus der Zeitung (General Anzeiger Bonn) erfahren durften, sprechen Sie sich für die Stadt bzw. AÖR dafür aus, die wegen immissionsrechtlicher Probleme abgesagte Klangwelle, die bisher in Bonn auf dem Bonner Münsterplatz stattgefunden hat, in Siegburg auf dem Marktplatz stattfinden zu lassen. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen. Wir bitten Sie, diese schriftlich zur Sitzung zu beantworten.
  1. Gilt das Landesimmissionsgesetz auch für Siegburg?
  2. Achtet die Verwaltung auf die Einhaltung der Lärmobergrenzen in Siegburg?
  3. Ist es zutreffend, dass Sie, Herr Huhn, im Gegensatz zur Stadt Bonn keine immissionsrechtlichen „Probleme“ im Zusammenhang der Durchführung der Veranstaltung in Siegburg sehen?
  4. Welche immissionsrechtlichen Probleme führten in Bonn zur Absage der Klangwelle?
  5. Was unterscheidet immissionsrechtlich den Bonner Münsterplatz vom Siegburger Markt?
  6. Wieviel Veranstaltungen dürfen pro Jahr auf dem Marktplatz in welcher Lautstärke und bis zu welcher Uhrzeit stattfinden?
  7. Bis wieviel Uhr ist die Außengastronomie auf dem Markt immissionsrechtlich erlaubt?

http://www.ksta.de/siegburg/nach-aus-in-bonn-klangwelle-auch-in-siegburg-zu-laut-,15189202,27687568.html