Am 20. März 2014 stellten die Grünen im städtischen Planungsausschuss den Antrag, dass Radfahren in der Siegburger Fußgängerzone werktags von 20 Uhr bis 11 Uhr morgens und Sonn- und Feiertags ganztägig zu erlauben. Zurzeit ist das Radfahren generell verboten, wird vom Ordnungsamt zwar geduldet, von der Polizei aber mit Geldbußen sanktioniert. Doch CDU und SPD lehnten den Grünen Antrag ab. Eines ihrer Argumente: Man müsse die Behinderten vor den Radfahrern schützen. Paradoxer Weise darf nun weiterhin der Lieferverkehr bis 11 Uhr in der Fußgängerzone fahren, die Radfahrer müssen ihr Rad schieben.
Bonn ist da weiter. Dort wurde nun beschlossen, dass Radfahren ab 21 Uhr bis 9 Uhr morgens in der Fußgängerzone zu erlauben. Nach einem Jahr Probezeit wird ein Erfahrungsbericht vorgelegt.