Die GRÜNEN werfen der CDU vor, die erst am 25. Juni verabschiedete Satzung zur Wahlwerbung in Siegburg mehrfach verletzt zu haben. So hatten die Christdemokraten schon im Juli an mehreren Orten zu verschiedenen Tagen in der Fußgängerzone ihr Wahlwerbebroschüren verteilt. Zudem waren die „Infostände“ mit Plakaten ihrer Bürgermeisterkandidatin bestückt und mit einer Beachflag mit dem Konterfei ihrer Bürgermeisterkandidatin beflaggt.
Die GRÜNEN sehen darin eindeutig eine Wahlkampfveranstaltung, die die Satzung – die auf Antrag der CDU erlassen wurde – erst ab dem 1. August zulasse. Trotzdem genehmigte die Stadtverwaltung diese CDU-„Infostände“.
In einem Schreiben an den Wahlleiter und Ersten Beigeordneten der Stadt Ralf Reudenbach, forderten die GRÜNEN, derartige Veranstaltungen vor dem 1.8. nicht mehr zu genehmigen. Reudenbach (CDU) sieht keinen Verstoß gegen die Satzung und hat keine rechtlichen Bedenken. Dennoch erklärte die CDU gegenüber dem Wahlleiter, ungeachtet der rechtlichen Situation, bis zum 1.8. auf derartigen Infostände zu verzichten.
Was lernen wir daraus? Die CDU hat immer Recht, zumindest solange sie noch die absolute Mehrheit hat.
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