Bürgerentscheid „Rettet das Rathaus“ Verwaltungsgericht weist Huhn in die Schranken

Der Stil, mit dem Bürgermeister Franz Huhn politisch Andersdenkende über die städtischen Medien attackiert und diffamiert, stößt vielen Bürgern in Siegburg schon langem auf. Jetzt hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Bürgermeister und sein vom Steuerzahler finanzierter städtischer Pressedienst „in gravierender Weise seine Verpflichtung zur besonderen Sachlichkeit und Zurückhaltung verletzt hat.“
In einem ersten Eilverfahren hatte das Gericht eine eigene Erklärung Huhns im Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid zu veröffentlichen als rechtswidrig, als rechtwidrig angesehen und untersagt. Daraufhin hatte Huhn aber eine Zehn-Punkte-Katalog für den Bau der Einkaufsgalerie auf die städtische Internetseite „Siegburg aktuell“ gestellt und die Initiative als „Blockade-Initiative“ bezeichnet. Dagegen strengte die Initiative ein zweites Eilverfahren an, mit dem Ergebnis, dass die Stadt und ihr Bürgermeister zurückruderten. Huhn erklärte daraufhin, er werde sich in dieser Weise nicht mehr äußern, werde die Zehn- Punkte-Erklärung nicht mehr veröffentlichen und auch keine Stellwände mehr dazu im Rathaus aufstellen lassen.
Dreister Weise war aber die Erklärung im Internet immer noch zu lesen, obwohl die Stadt gegenüber dem Gericht geäußert hatte, die Erklärung vor dem Eingang des Antrages aus dem Internet getilgt zu haben. Das Gericht beschloss, dass dies ein Ende haben muss. Die Kosten des Verfahrens hat die Stadt zu tragen. Dass bedeutet, dass die beschimpften Bürger indirekt auch noch für die Gerichtskosten ihres schwerbelehrbaren Bürgermeisters aufkommen sollen. Das schlägt dem Fass den Boden aus. Deshalb fordern Die Grünen Franz Huhn auf, die von ihm fahrlässig provozierten Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.500 Euro selber zu tragen